RatgeberWas tun nach einem Autounfall? Schritt für Schritt erklärt
Ein Unfall ist ein Schock – besonders, wenn er der erste ist. Diese Anleitung hilft Ihnen, ruhig zu bleiben und in der richtigen Reihenfolge das Richtige zu tun.
Notruf – wenn es schnell gehen muss
112 bei Verletzten, Feuer oder Lebensgefahr · 110 für die Polizei, z. B. bei einer Gefahrenstelle oder Streit über den Unfallhergang. Beide Nummern sind kostenlos und funktionieren auch ohne Guthaben.
Welche Situation trifft auf Sie zu?
Je nach Lage ist etwas anderes am dringendsten. Sicherheit und Notfallmaßnahmen haben immer Vorrang.
Akute Gefahr
Fahrzeug steht auf einem Fahrstreifen, Rauch oder Feuer, Kraftstoff läuft aus, schlechte Sicht.
Unfall mit Verletzten
Jemand ist verletzt, klagt über Schmerzen oder ist nicht ansprechbar.
- Unfallstelle absichern, soweit gefahrlos möglich
- Notruf 112 wählen
- Erste Hilfe leisten, Verletzte nicht allein lassen
- Polizei kommt bei Verletzten in der Regel mit
Reiner Blechschaden
Niemand ist verletzt, es ist „nur“ ein Sachschaden entstanden.
- Absichern, Warnweste, sicher warten
- Fotos machen, Daten austauschen
- Polizei bei Unklarheiten oder Streit
- Fahrbereit? Unfallstelle zügig räumen. Nicht fahrbereit? Abschleppdienst rufen.
Richtig verhalten nach einem Unfall
Ruhe bewahren und anhalten
Halten Sie sofort an und schalten Sie die Warnblinkanlage ein. Atmen Sie einmal tief durch – Hektik führt zu Fehlern. Ist Ihr Fahrzeug noch fahrbereit und der Schaden gering, fahren Sie es nach Möglichkeit an den Fahrbahnrand oder auf den Seitenstreifen.
Warnweste anziehen
Ziehen Sie die Warnweste möglichst schon im Fahrzeug an. Steigen Sie – wenn möglich – auf der dem Verkehr abgewandten Seite aus. Auch Mitfahrende sollten eine Warnweste tragen, sofern vorhanden.
Sichere Warteposition einnehmen
- Alle Beteiligten entfernen sich möglichst von der Fahrbahn.
- Auf Autobahnen und Schnellstraßen: hinter der Leitplanke warten – nicht im oder direkt neben dem Fahrzeug.
- Kinder an die Hand nehmen, Tiere angeleint mitnehmen.
- Betreten Sie die Fahrbahn nicht, um Fahrzeugteile oder Gegenstände einzusammeln. Das ist lebensgefährlich.
Unfallstelle mit dem Warndreieck absichern
Stellen Sie das Warndreieck auf, wenn das gefahrlos möglich ist. Tragen Sie es dabei gut sichtbar vor sich her und gehen Sie am Fahrbahnrand – auf der Autobahn möglichst hinter der Leitplanke – dem Verkehr entgegen. Als Orientierung:
- Innerortsca. 50 m
- Außerortsca. 100 m
- Autobahnca. 150–200 m
Vor Kurven oder Kuppen stellen Sie es so auf, dass der nachfolgende Verkehr rechtzeitig gewarnt wird. Entscheidend sind die tatsächlichen Sichtverhältnisse und Ihre eigene Sicherheit. Ist es zu gefährlich, verzichten Sie darauf und bringen Sie sich in Sicherheit.
Verletzte versorgen – Erste Hilfe
Erste Hilfe zu leisten ist Pflicht, soweit es Ihnen zumutbar ist und Sie sich nicht selbst in Gefahr bringen. Sie können dabei nichts falsch machen – falsch ist nur, nichts zu tun.
- Sprechen Sie Verletzte an, beruhigen Sie sie und bleiben Sie bei ihnen.
- Bewegen Sie Verletzte nur, wenn sie in akuter Gefahr sind.
- Decken Sie Verletzte zu, z. B. mit einer Rettungsdecke aus dem Verbandkasten.
- Ist eine Person bewusstlos, prüfen Sie die Atmung: Atmet sie normal, bringen Sie sie in die stabile Seitenlage. Atmet sie nicht normal, beginnen Sie mit der Herzdruckmassage – die Leitstelle unter 112 leitet Sie am Telefon an.
Notruf 112 wählen
Bei Verletzten, Feuer oder Lebensgefahr wählen Sie sofort 112. Die Leitstelle fragt Sie nach dem Wichtigsten. Bleiben Sie ruhig und legen Sie nicht zu früh auf:
- Wo ist der Unfall? (Straße, Ort, Fahrtrichtung, Kilometerangabe)
- Was ist passiert?
- Wie viele Verletzte gibt es?
- Welche Verletzungen?
- Warten auf Rückfragen
Polizei verständigen – wann ist das nötig?
Nicht jeder Unfall erfordert die Polizei. Rufen Sie sie unter 110 vor allem dann, wenn
- Menschen verletzt wurden,
- eine Gefahrenstelle besteht, etwa durch Trümmer, auslaufende Flüssigkeiten oder ein liegen gebliebenes Fahrzeug,
- der Unfallhergang strittig ist oder ein Beteiligter keine Angaben machen will,
- der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht,
- ein Beteiligter sich vom Unfallort entfernt,
- ein Wildunfall passiert ist oder ein hoher Sachschaden entstanden ist.
Bei einem kleinen Blechschaden, bei dem sich alle einig sind, können Sie den Unfall auch ohne Polizei regeln. Fahren Sie in diesem Fall, wenn möglich, zügig an den Rand, damit der Verkehr nicht behindert wird.
Fahrzeug nicht fahrbereit? Abschleppdienst früh anrufen
Ist Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit, können Sie einen Abschleppdienst anrufen, sobald die nötigen Sicherheits- und Notfallmaßnahmen eingeleitet sind. Sie müssen nicht grundsätzlich warten, bis die Polizei die Unfallaufnahme beendet hat.
Ein früher Anruf hilft: Der Abschleppdienst kann die Anfahrt besser planen, und unnötige Wartezeiten an der Unfallstelle lassen sich so unter Umständen verkürzen.
Beachten Sie Anweisungen von Polizei, Rettungskräften und Verkehrsabsicherung. Das Fahrzeug wird erst abtransportiert, wenn die Situation es zulässt – etwa wenn die Polizei ihre Arbeit an der Unfallstelle abgeschlossen hat oder den Abtransport freigibt.
Unfall dokumentieren und Daten austauschen
Wenn alle in Sicherheit sind, halten Sie den Unfall fest – vom sicheren Standort aus, nicht auf der Fahrbahn:
- Fotos: Übersicht der Unfallstelle, Position der Fahrzeuge, Schäden aus mehreren Blickwinkeln, Kennzeichen, Bremsspuren, Verkehrszeichen.
- Daten der Beteiligten: Name, Anschrift, Kennzeichen, Fahrzeughalter, Versicherung und – falls bekannt – Versicherungsnummer.
- Zeugen: Namen und Telefonnummern notieren.
- Unfallbericht: Hilfreich ist ein „Europäischer Unfallbericht“, den Sie gemeinsam ausfüllen können.
Unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Schildern Sie den Hergang sachlich – die Haftung klären die Versicherungen. Bleiben Sie am Unfallort, bis die Daten ausgetauscht sind oder die Polizei die Unfallaufnahme beendet hat.
Versicherung informieren und Abwicklung klären
Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Kfz-Versicherung – viele Verträge sehen eine Meldung innerhalb einer Woche vor. Das gilt auch, wenn Sie nicht schuld sind.
Waren Sie nicht schuld, melden Sie den Schaden zusätzlich bei der Versicherung des Unfallgegners. Kennen Sie diese nicht, hilft der Zentralruf der Autoversicherer unter 0800 250 26 00 anhand des Kennzeichens weiter.
Bei größeren Schäden ist meist ein Sachverständigengutachten sinnvoll. Bei einem unverschuldeten Unfall dürfen Sie den Gutachter in der Regel selbst wählen.
Was passiert danach mit dem Fahrzeug?
Das Fahrzeug wird an den Ort gebracht, den Sie mit dem Abschleppdienst vereinbaren – zum Beispiel zu einer Werkstatt Ihrer Wahl oder zu Ihnen nach Hause.
Bei größeren Schäden prüft in der Regel ein Sachverständiger, ob eine Reparatur wirtschaftlich ist oder ein Totalschaden vorliegt. Danach entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Versicherung über Reparatur, Verkauf oder Verwertung.
Haben Sie noch keine Werkstatt? Sprechen Sie uns an, wir besprechen die Möglichkeiten mit Ihnen.
Wer zahlt das Abschleppen?
Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die erforderlichen und angemessenen Abschleppkosten.
Bei Teilschuld werden die Kosten in der Regel nach der Haftungsquote aufgeteilt. Bei einem selbst verschuldeten Unfall kommen – je nach Vertrag – Vollkasko, Schutzbrief oder Automobilclub in Frage.
Unser Service: Wir prüfen mit Ihnen, ob eine direkte Abrechnung mit der zuständigen Versicherung möglich ist, und unterstützen Sie nach Möglichkeit dabei.
Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die Versicherung im Einzelfall. Mehr zur Kostenübernahme
Fragen nach einem Unfall
Muss ich nach jedem Unfall die Polizei rufen?
Nein, nicht bei jedem Unfall. Bei einem reinen Blechschaden, bei dem sich alle Beteiligten einig sind und ihre Daten austauschen, ist die Polizei nicht zwingend nötig. Rufen Sie sie aber, wenn Menschen verletzt sind, eine Gefahrenstelle besteht, der Hergang strittig ist, der Verdacht auf Alkohol oder Drogen besteht oder ein Beteiligter keine Angaben macht oder sich entfernt.
Muss ich auf die Polizei warten, bevor ich den Abschleppdienst anrufe?
Nein. Sobald die nötigen Sicherheits- und Notfallmaßnahmen eingeleitet sind, können Sie den Abschleppdienst anrufen – auch wenn die Unfallaufnahme noch läuft. Abtransportiert wird das Fahrzeug erst, wenn Polizei und Rettungskräfte es zulassen.
Wie weit muss das Warndreieck vom Unfallort entfernt stehen?
Als Orientierung gelten innerorts etwa 50 Meter, außerorts etwa 100 Meter und auf der Autobahn etwa 150 bis 200 Meter. Vor Kurven und Kuppen sollte es so stehen, dass der nachfolgende Verkehr rechtzeitig gewarnt wird. Ihre eigene Sicherheit hat immer Vorrang.
Darf ich die Unfallstelle verlassen?
Erst, wenn Sie Ihre Daten mit den anderen Beteiligten ausgetauscht haben oder die Polizei die Unfallaufnahme beendet hat. Ist bei einem Sachschaden niemand vor Ort, müssen Sie angemessen warten oder die Polizei informieren. Wer sich unerlaubt entfernt, macht sich strafbar. Ihre eigene Sicherheit dürfen Sie natürlich jederzeit herstellen, etwa hinter der Leitplanke.
Was mache ich bei einem Wildunfall?
Unfallstelle absichern, Abstand zum Tier halten und es nicht anfassen. Verständigen Sie die Polizei unter 110. Die Polizei informiert in der Regel den zuständigen Jäger. Für die Versicherung brauchen Sie häufig eine Wildunfallbescheinigung.
Soll ich am Unfallort ein Schuldanerkenntnis unterschreiben?
Nein. Schildern Sie den Hergang sachlich, aber unterschreiben Sie kein Schuldanerkenntnis. Die Haftung klären die Versicherungen. Erste Hilfe zu leisten oder sich zu entschuldigen ist kein Schuldanerkenntnis.
Ihr Fahrzeug ist nicht mehr fahrbereit?
Wenn alle in Sicherheit sind und die nötigen Notrufe abgesetzt wurden, rufen Sie uns an. Wir sind in Koblenz und Umgebung rund um die Uhr erreichbar.
Quellen und weiterführende Informationen
Dieser Ratgeber orientiert sich an den Empfehlungen folgender Stellen. Dort finden Sie weitere Informationen:
- ADAC – Verhalten bei Unfall und Panne: adac.de
- Deutsches Rotes Kreuz – Erste Hilfe: drk.de
- Deutscher Verkehrssicherheitsrat: dvr.de
- Zentralruf der Autoversicherer: zentralruf.de
Die Hinweise auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und ersetzen keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Maßgeblich sind die Anweisungen von Polizei und Rettungskräften vor Ort.