Unfallabschleppdienst KoblenzUnfall gehabt? Wir kümmern uns um den Abtransport Ihres Fahrzeugs.

Nach einem Unfall ist schnelle, zuverlässige Hilfe wichtig. Wir unterstützen Sie beim Abschleppen Ihres Unfallfahrzeugs in Koblenz und Umgebung.

  • 24/7 erreichbar
  • Hilfe bei der Abrechnung mit der Versicherung

Zuerst: Sicherheit und Notruf

Gibt es Verletzte, besteht akute Gefahr oder ist die Unfallstelle nicht gesichert? Dann verständigen Sie zuerst den Rettungsdienst oder die Polizei. Danach rufen Sie uns an.

Soforthilfe nach einem Unfall

Darauf können Sie sich verlassen

Sie müssen nach einem Unfall nicht alles allein organisieren. Wir übernehmen den Abtransport und sagen Ihnen, wie es weitergeht.

  • Abtransport nicht fahrbereiter Fahrzeuge

    Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, laden wir es auf und bringen es an das vereinbarte Ziel.

  • Wir organisieren den Abtransport

    Wir klären mit Ihnen, wohin das Fahrzeug soll – zu Ihrer Werkstatt, zu Ihnen nach Hause oder an einen anderen Ort.

  • Rund um die Uhr erreichbar

    Sie erreichen uns telefonisch 24 Stunden am Tag – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

  • Wir erklären das weitere Vorgehen

    Was passiert mit dem Fahrzeug, wer zahlt, was brauchen Sie für die Versicherung? Wir beantworten Ihre Fragen.

Rufen Sie früh an – Sie müssen nicht auf das Ende der Unfallaufnahme warten

Sobald die nötigen Sicherheits- und Notfallmaßnahmen eingeleitet sind, können Sie uns anrufen – auch wenn die Polizei noch mit der Unfallaufnahme beschäftigt ist. So können wir die Anfahrt früher planen, und unnötige Wartezeiten lassen sich unter Umständen verkürzen.

Bitte beachten Sie: Anweisungen von Polizei, Rettungskräften und Verkehrsabsicherung haben Vorrang. Wir transportieren Ihr Fahrzeug ab, sobald die Situation an der Unfallstelle es zulässt.

Kostenübernahme

Wer bezahlt die Abschleppkosten?

Unverschuldet in einen Unfall geraten? In vielen Fällen übernimmt die gegnerische Versicherung die erforderlichen Abschleppkosten. Sprechen Sie uns an – wir prüfen mit Ihnen, ob eine direkte Abrechnung mit der Versicherung möglich ist.

Unverschuldeter Unfall

Grundsätzlich übernimmt die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers die erforderlichen und angemessenen Abschleppkosten.

Teilschuld

Tragen beide Seiten eine Mitschuld, werden die Kosten in der Regel entsprechend der Haftungsquote aufgeteilt.

Selbst verschuldet

Die eigene Haftpflicht zahlt nicht für das eigene Fahrzeug. Je nach Vertrag können Vollkasko, Schutzbrief oder Automobilclub Leistungen vorsehen.

Das hilft bei der direkten Abrechnung

  • Kennzeichen des Unfallgegners und – falls bekannt – seine Versicherung
  • Name und Anschrift des Unfallgegners bzw. des Fahrzeughalters
  • Falls vorhanden: Aktenzeichen der Polizei oder Schadennummer der Versicherung

Diese Informationen sind allgemeine Hinweise und ersetzen keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, entscheidet die zuständige Versicherung im Einzelfall.

Ratgeber kompakt

Was tun nach einem Unfall?

Die wichtigsten Schritte auf einen Blick. Ausführliche Erklärungen finden Sie in unserem Unfall-Ratgeber.

  1. Ruhe bewahren, Warnblinkanlage einschalten

    Halten Sie an, atmen Sie durch und schalten Sie die Warnblinkanlage ein.

  2. Warnweste anziehen, in Sicherheit bringen

    Weste vor dem Aussteigen anziehen. Alle Beteiligten verlassen die Fahrbahn – auf der Autobahn hinter die Leitplanke. Gehen Sie nicht zurück auf die Fahrbahn, um Fahrzeugteile einzusammeln.

  3. Unfallstelle absichern

    Warndreieck aufstellen, soweit das gefahrlos möglich ist: innerorts ca. 50 m, außerorts ca. 100 m, Autobahn ca. 150–200 m.

  4. Verletzte versorgen, Notruf 112

    Leisten Sie Erste Hilfe und wählen Sie bei Verletzten sofort den Notruf 112.

  5. Je nach Situation Polizei verständigen

    Etwa bei Verletzten, einer Gefahrenstelle, Streit über den Hergang oder wenn der Unfallgegner keine Angaben macht: 110.

  6. Unfall dokumentieren, Daten austauschen

    Fotos machen, Namen, Anschriften, Kennzeichen und Versicherungen austauschen, Zeugen notieren.

  7. Fahrzeug nicht fahrbereit? Abschleppdienst anrufen

    Sie können uns anrufen, sobald die Sicherheits- und Notfallmaßnahmen eingeleitet sind: +49 176 21881900.

  8. Versicherung informieren

    Melden Sie den Unfall zeitnah Ihrer eigenen Versicherung und klären Sie die weitere Abwicklung.

Zum ausführlichen Unfall-Ratgeber

Beim Anruf

Diese Angaben helfen uns

Keine Sorge, wenn Sie nicht alles wissen – wir fragen nach. Diese Angaben helfen uns, die Anfahrt zu planen:

  • Standort: Straße, Ort oder Kilometerangabe
  • Auf der Autobahn: Fahrtrichtung und nächste Ausfahrt
  • Fahrzeugtyp: Marke und Modell
  • Beschädigungen: Was ist kaputt? Rollt und lenkt das Fahrzeug noch?
  • Ist die Polizei vor Ort?
  • Gewünschter Zielort, z. B. Ihre Werkstatt
Nach dem Abschleppen

Wie geht es mit Ihrem Fahrzeug weiter?

Wir bringen Ihr Fahrzeug an den Ort, den wir mit Ihnen vereinbaren – meist zu einer Werkstatt Ihrer Wahl oder zu Ihnen nach Hause. Haben Sie noch keine Werkstatt, besprechen wir die Möglichkeiten mit Ihnen.

Bei größeren Schäden begutachtet in der Regel ein Sachverständiger das Fahrzeug. Er stellt fest, ob sich eine Reparatur lohnt. Wie es danach weitergeht – Reparatur, Verkauf oder Verwertung – entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrer Versicherung.

Weitere Fragen, etwa zu einem anderen Zielort, klären wir gern am Telefon.

Häufige Fragen

Fragen zur Unfallabschleppung

Wer bezahlt das Abschleppen nach einem unverschuldeten Unfall?

Grundsätzlich die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Sie muss die erforderlichen und angemessenen Kosten ersetzen, die durch den Unfall entstanden sind – dazu gehört in der Regel auch das Abschleppen des nicht mehr fahrbereiten Fahrzeugs. Ist die Schuldfrage unklar oder streitig, kann sich die Erstattung verzögern oder anders ausfallen.

Muss ich die Abschleppkosten zunächst selbst bezahlen?

Das hängt vom Einzelfall ab. Ist der Unfallverursacher eindeutig und seine Versicherung bekannt, prüfen wir mit Ihnen, ob wir direkt mit der Versicherung abrechnen können. Ist das nicht möglich, erhalten Sie eine Rechnung, die Sie bei der zuständigen Versicherung einreichen können.

Kann direkt mit der Versicherung abgerechnet werden?

In vielen Fällen ja – nach Möglichkeit unterstützen wir Sie dabei. Voraussetzung ist, dass die Haftung geklärt ist und uns die nötigen Angaben vorliegen, etwa Kennzeichen und Versicherung des Unfallgegners. Ob eine direkte Abrechnung im konkreten Fall möglich ist, besprechen wir mit Ihnen.

Wohin wird mein Unfallfahrzeug transportiert?

An das Ziel, das wir mit Ihnen vereinbaren – zum Beispiel zu einer Werkstatt oder zu Ihnen nach Hause. Gibt die Polizei an der Unfallstelle etwas anderes vor, gilt diese Vorgabe.

Kann mein Fahrzeug zu meiner Wunschwerkstatt gebracht werden?

Ja, sagen Sie uns einfach, welche Werkstatt es sein soll. Liegt die Werkstatt außerhalb der Region, besprechen wir den Transport mit Ihnen. Bei einem unverschuldeten Unfall sollten Sie bedenken, dass die gegnerische Versicherung nur angemessene Kosten erstattet.

Was passiert bei einem Totalschaden?

Ob ein Totalschaden vorliegt, stellt in der Regel ein Sachverständiger fest. Bis dahin bringen wir das Fahrzeug an einen vereinbarten Ort, zum Beispiel zu einer Werkstatt. Was anschließend mit dem Fahrzeug passiert, klären Sie mit Ihrer Versicherung und dem Sachverständigen.

Ist ein Abschleppdienst nachts und am Wochenende erreichbar?

Wir sind telefonisch rund um die Uhr erreichbar – auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

Sie brauchen jetzt Hilfe?

Rufen Sie uns an – rund um die Uhr. Wir besprechen mit Ihnen die nächsten Schritte und organisieren den Abtransport Ihres Fahrzeugs.

Jetzt anrufen 24/7